Für Betroffene rechter Gewalt ist die Verstrickung staatlicher Behörden im Bereich des organisierten Rechtsextremismus ein Schlag ins Gesicht. Wie sollen sie ihr Vertrauen in unsere demokratische Gesellschaft behalten können, wenn Funktionsträger derselben indirekt über V-Leute an rechtsextremistischen Aktivitäten beteiligt sind? Daher unterstützt AMAL Sachsen, die Forderung nach einer rückhaltlosen Aufklärung der Geschichte und des Wirkens der ehemals größten sächsischen Neonazi-Kameradschaft.
Für den Sächs. Innenminister Rasch ist eine »Aufklärende Beobachtung der Neonazis dort [Sächsische Schweiz] wichtiger als die Offenbarung von V-Leuten.« (Sächs. Zeitung, 19.09.2002) Hier stellt sich die Frage, ob der Verfassungsschutz Sachsen für die Gegner oder die Bewahrer der Demokratie tätig ist. Die Arbeit des Verfassungsschutzes findet nur da ihre Berechtigung, wo sie der Vorbeugung und Aufklärung von Hintergründen von Straftaten dient.
Sollten, wovon ausgegangen werden muss, V-Leute des sächsischen Verfassungsschutzes innerhalb der SSS aktiv gewesen sein, sind die daraus gewonnenen Informationen im Rahmen des SSS-Prozesses für eine mögliche Strafverfolgung der Täter zu verwenden.
Wir fordern den Innenminister auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden, und alle notwendigen Schritte zur Aufklärung beizutragen.
Egal ob sie V-Leute sind oder nicht, handelt es sich auch bei den ehemaligen Mitgliedern der SSS um überzeugte Rechtsextremisten. Als Beispiel sei ein bundesweit führender Neonaziaktivist aus der Sächsischen Schweiz genannt, der erst vor wenigen Wochen als V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz enttarnt wurde. Dieser war u.a. an der Produktion von CDs der rechtsextremistischen Band Landser beteiligt, in deren Texten zum Mord an Ausländern und Politikern aufgerufen wird. Damit trifft unseres Erachtens den Verfassungsschutz eine Mitverantwortung an der Verbreitung der »Begleitmusik zu Tod und Mordschlag« in seiner schärfsten Form.