Eingriffe begrenzen, Einschränkungen verhindern: Geflüchtete Menschen müssen oft in Gemeinschaftsunterkünften leben, deren Abläufe und Regeln sie nicht bestimmen können. Mitunter erleben sie dabei massive Eingriffe in ihren Grundrechten, sei es bei der Unverletzbarkeit der Wohnung, dem Postgeheimnis oder bei der Einschränkung von persönlichem Besuchen.
Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg ließ häufig gemeldete Alltagspraxen in den GUs von der Rechtsanwältin Anja Lederer auf ihre Konformität u.a. mit dem Grundgesetz juristisch prüfen und will mit dieser juristischen Klarstellung die Wahrung von Grundrechten von geflüchteten Menschen fundieren und Grundlagen für diskriminierungsfreie und grundrechtswahrende Abläufe und Regelungen in Gemeinschaftsunterkünften bereit stellen.
Die so entstandene Broschüre “Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften: Eingriffe begrenzen, Einschränkungen verhindern” wendet sich an (potentiell) betroffene Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften, um sie für die Einforderung ihrer Grundrechte zu stärken, und ebenso an Betreiber*innen von Gemeinschaftsunterkünften, deren Personal und an die für die Unterbringung von Geflüchteten politisch Verantwortlichen, die vom Grundgesetz her verpflichtet sind, die Grundrechte der im Heimen untergebrachten Menschen zu gewährleisten.
Die PDF ist auf der Seite der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg zu finden. PDF: hier klicken
Mehr zur Arbeit der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg unter: http://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/
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