Flüchtlinge – Leben am Rande der Gesellschaft

Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

Die meisten werden nur so lange geduldet, bis sie abgeschoben werden können. Seitdem die Asylbewerberzahl mit jedem Jahr auf einen neuen historischen Tiefstand fällt, wächst die Bereitschaft brandenburgischer Städte und Landkreise, ihren Ermessensspielraum zugunsten von Flüchtlingen stärker zu nutzen. In Cottbus werden sie mehrheitlich in Wohnungen statt Lagern untergebracht. Sechs Kreise zahlen die verminderte Sozialhilfe als Bargeld aus. Potsdam würde Flüchtlingen erlauben, mit der S-Bahn nach Berlin zu fahren, wenn dies nicht durch ein Bundesgesetz verboten wäre.

Nach wie vor aber wird die Mehrheit der Flüchtlinge in Lagern isoliert, erhält statt Sozialhilfe Essensgutscheine und wird durch Leistungskürzungen zur »freiwilligen Ausreise« gedrängt. Die volle Härte des Gesetzes anzuwenden ist zwar möglich, vorgeschrieben ist es jedoch nicht.

Jeder zweite rechte Angriff in Brandenburg trifft einen Flüchtling. Nach einem Überfall wieder Sicherheit und Zuversicht zu gewinnen, ist nicht leicht. Wenn man auf sechs Quadratmetern eines eingezäunten Heims mitten im Wald lebt und sich die Zukunftsperspektive in dem Warten auf eine Abschiebung erschöpft, ist es nahezu unmöglich.

Dass Opfer rechter Gewalt Unterstützung erhalten sollen, findet viel Zustimmung. Die Politik der Landkreise könnte spürbar zu einer Verbesserung der Situation beitragen, indem sie ihren Spielraum nutzt, um gesetzlicher Diskriminierung entgegenzuwirken. Die Landesregierung hat im Bundesrat eine Gesetzesänderung angeregt, um rechte Gewalttäter härter bestrafen zu können. Um Opfern rechter Gewalt besser helfen zu können, wäre eine Initiative für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes wichtig.

Opferperspektive e.V.

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